Schubert.cms4people.de                                                             Geld Ratgeber 

Mehr Einkommen, mehr Geld für Dich.

Tipps zum Geldsparen

Ihr Recht als Verbraucher

Auslandsreisekrankenversicherung – damit der Urlaub nicht zur Kostenfalle wird!
Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr. Dass man im Urlaub krank werden kann, daran mag niemand denken. Kosten, die durch Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und notwendige Medikamente entstehen, können die Urlaubskasse stark belasten. Die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist unzureichend. Deshalb ist Vorsorge durch den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung wichtig.

Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung notwendig?

Wer im Ausland einen Arzt in Anspruch nehmen muss, muss an Ort und Stelle die Rechnung bezahlen. Nach der Rückkehr kann diese Rechnung der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Diese erstattet allerdings nur die Kosten, die in Deutschland für die Behandlung angefallen wären. Die Differenz muss der Versicherte privat bezahlen.

Eine Reise ins Ausland – mit der passenden Versicherung das Risiko minimieren

Bevor man sich dazu entschließt, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, sollte auf jeden Fall ein Vergleich der einzelnen Anbieter im Hinblick auf das Preis- und Leistungsverhältnis erfolgen. Eine aktuelle Studie des Deutschen Institutes für Service-Qualität zeigt, dass es hier erhebliche Unterschiede gibt. 20 Anbieter von Auslandsreisekrankenversicherungen sind getestet worden. Im Bereich Service erreichten gerade einmal fünf Reiseversicherer die Note „gut“.

Worauf sollte der Versicherte achten?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte einige Kriterien auf jeden Fall erfüllen. Eine vollständige Kostenübernahme und ein kostenloser Rücktransport, wenn er medizinisch notwendig ist, gehört zum Standardangebot. Aber für den Versicherten ist es wichtig, dass die Auslandsreisekrankenversicherung eine vollständige Vorleistung der anfallenden Behandlungskosten übernimmt.

Hier zeigte die Studie, dass nur ein Fünftel der getesteten Unternehmen diese Leistung anbietet. Für Urlaubsreisen in die USA sollte der Versicherte auch darauf achten, dass Kosten für den Einsatz eines Rettungshubschraubers in voller Höhe im Voraus bezahlt werden.

Tarife und Laufzeiten – kein undurchdringlicher Dschungel

Die Preise und Laufzeiten der einzelnen Reisekrankenversicherungen unterscheiden sich deutlich voneinander. Wer sich häufiger im Jahr – wenn auch nur für einige Tage – im Ausland aufhält, sollte auf jeden Fall einen Jahresvertrag abschließen. Abgesichert sind hier im Normalfall beliebig viele Auslandsaufenthalte, deren einzelne Dauer sechs Wochen nicht überschreiten darf. Neben den Tarifen für Einzelpersonen bieten viele Reiseversicherer auch einen Familientarif an, der entsprechend rabattiert wird.

Fazit – Auslandsreisekrankenversicherung

Mit der richtigen Versicherung für Reisen in das Ausland verlieren auch eine mögliche Erkrankung oder ein Unfall zumindest den Schrecken der finanziellen Belastung für den Reisenden.  

Geld-Magazin.de, 12.11.2010

Wechsel zur günstigen Kfz-Versicherung:
 
Warum ist der Stichtag 30. November so wichtig?
 
Normalerweise können Sie Ihre Autoversicherung immer nur zum Jahresende, mit 1 Monat Vorlauf, kündigen. Einige Versicherer haben inzwischen aber auf Jahresverträge umgestellt; d.h. haben Sie am 15.4. abgeschlossen, können Sie immer am 15.3. jedes Jahres zum 15.4. kündigen.
Wichtig: Die Kündigung muss bei der Versicherung bis zum 30.11. vorliegen. Um ganz sicherzugehen, kann man entweder per Einschreiben (mit Rückschein) senden, oder per Fax vorab (das bietet sich an, wenn der 30. schon sehr nahe ist).

Ausnahme: Bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Worauf sollte ich  beim Vergleich der Anbieter achten?

Zuerst sollten Sie selbst wissen, welche Versicherungsleistungen Ihnen wichtig sind. Teilkasko oder Vollkasko? Werkstattbindung ja oder nein? Legen Sie Wert auf Rabattschutz, oder möglichst lange, hohe Neuwertentschädigung? Laternenparker, Alleinfahrer, gefahrene Kilometer pro Jahr usw.? Je mehr Sie im vorhinein schon festgelegt haben, desto eher können Sie beim Vergleich "die Spreu vom Weizen trennen".

Denn einige auf den ersten Blick sehr günstige Tarife bieten so starke Einschränkungen, dass es sich nicht lohnt. Billig ist nicht immer der Günstigste.

Auch sollten Sie einen aktuellen Vergleich zu Rate ziehen. So hat zum Beispiel der Testsieger im Heft FINANZtest 09/2009 danach seinen Tarif erhöht. Wer heute bei Asstel (damaliger Sieger) abschließt, zahlt mehr. Deshalb lieber statt Print einen online-Kfz-Versicherungsvergleichsrechner wählen; dieser ist in der Regel aktuell.

Welches ist denn nun die günstigste Versicherung?

Pauschal kann man das nicht sagen. Je nach Konstellation (junge Fahranfänger, Vielfahrer, ein oder mehr Autos usw., Teil- oder Vollkasko) können verschiedene Versicherungsunternehmen vorn liegen.

Als Faustregel kann man nur sagen, dass Direktversicherungsunternehmen wie HUK24, Verti Versicherung AG, SparkassenDirekt Versicherung in der Regel günstiger sind als Versicherer mit großem Außendienstnetz wie Allianz zum Beispiel.

 

 

Meine Tipps: 

 

Sie sollten sich immer für Ihre persönliche Konstellation Angebote der verschiedenen Versicherer einholen. Und zwar schnell, denn der 30.11. naht!

 

Auch wenn Sie nicht wechseln wollen: Sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter an, dass Ihnen Ihre Kfz-Versicherung zu teuer ist und Sie günstigere Angebote vorliegen haben (die sollten Sie aber wirklich auch vorweisen können ....). Meist gibt es dann einen Beitragsnachlaß!

 

Quelle: Geld-Magazin.de, 23.11.2009

 

Aber auch nach dem 30. November ist eine Kündigung möglich.  Mehr lesen ...

Spareffekt bis zu 600 Euro

Sie als Autofahrer können nicht nur beim Versicherungswechsel sparen. Ja, Sie sparen auch wenn z. B. die Fahrleistung im Jahr sich verändert.

LT. Stiftung Warentest zahlen Vielfahrer (40 000 km)  68 Prozent mehr an Haftpflicht und Kasko als Wenigfahrer (bis 5000 km).

Ich rate Ihnen: „Melden Sie Ihrer Versicherung jede Änderung, ganz gleich, ob sich Ihre Kilometerleistung verändert hat oder Sie eine Garage gemietet haben.“ Es zahlt sich für Sie aus.

Ein Beispiel:

Ein 47-jähriger PKW- Fahrer spart bis zu 600 Euro, wenn er statt für 40 000 km im Jahr nur für 6000 km bezahlt.          Quelle: SuperTV 46

Ein Kilometer-Check hilft Ihnen beim Sparen - mit einem Versicherungswechsel können Sie noch mehr sparen!     

Wollen Sie wirklich sparen, müssen Sie vorher die Preise vergleichen! Hier geht´s kostenlos!

Lohnt sich der Wechsel in die PKV?
 
Die Gesundheitsreform ist durch. Was ändert sich für Krankenversicherte? Bisher mussten Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollten, in drei aufeinander folgenden Jahren ein Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze vorweisen. Entfällt diese Regelung im Zuge der Gesundheitsreform, dann kann ein Arbeitnehmer schon beim erstmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln.

Grundsätzlich können sich Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung versichern. Dazu kommen beihilfeberechtigte Beamte und Selbständige oder Freiberufler. Sie haben die Wahl zwischen der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und der PKV.

Für wen ist der Wechsel in die PKV sinnvoll?

Allerdings macht ein Wechsel nicht für jeden Sinn. Die private Krankenversicherung kennt im Gegensatz zur GKV keine Familienversicherung. Das bedeutet, dass jedes Familienmitglied in der PKV selbst versichert werden muss – ein erheblicher Kostenfaktor. In der gesetzlichen Krankenkasse sind diese Familienmitglieder kostenfrei versichert. Deshalb macht der Abschluss einer PKV vor allem für Alleinstehende ohne Kinder Sinn.

Außerdem sollte man beim Eintritt in die private Krankenversicherung gesund sein. Liegt eine Vorerkrankung vor, können Risikozuschläge von der Versicherung verlangt werden, die den monatlichen Beitrag in die Höhe treiben.

Vor- und Nachteile der PKV

Ein Vorteil der PKV liegt zum Teil in der besseren Leistung, zum Teil in der Höhe des Beitrags, der durch die Tarifauswahl vom Versicherungsnehmer beeinflusst werden kann. Man kann also dafür sorgen, dass der monatliche Beitrag niedrig bleibt.

Hier können Sie Ihre Private Krankenversicherung kostenlos vergleichen!

Ein Nachteil ist, dass man nur schwer wieder von der PKV in die GKV wechseln kann.

Geld-Magazin.de, 29.09.2010

Wechsel zum günstigsten Gasversorger 

 

Wie finden Sie einen günstigeren Gasversorger?

Sollte Ihre letzte Gasabrechnung zu hoch sein oder müssen Sie Nachzahlungen leisten? Dann gebe ich Ihnen den Rat, suchen Sie sich einen neuen Gasanbieter im Internet z.B. mit meinem   Gasrechner: finden Sie den für Sie günstigsten Gasanbieter ! Wenn Sie sich nicht auskennen, wenden  Sie sich mit der letzten Abrechnung an den Energieberater der Verbraucherzentralen und bitten um einen Preisvergleich. Die Verbraucherzentralen prüfen dann, welcher Versorger die besten Konditionen hat. Wichtig ist neben dem Preis eine kurze Vertragslaufzeit (z.B. ein Jahr), um gegebenenfalls zu einem noch günstigeren Anbieter wechseln zu können.

 Wie wird gewechselt?

Entscheiden Sie sich für einen neuen Gasversorger, kann dieser den bisherigen Vertag für Sie kündigen. Dazu wird benötigt:

- Name und Anschrift des bisherigen Versorgers,

- Kunden- und Zählernummer,

- Zählerstand.

Der neue Gaslieferant sorgt für die Umstellung und schickt dem Kunden einen neuen Vertrag.

Der Wechsel ist vollzogen, sobald Sie den neuen Vertrag unterschrieben zurückgeschickt haben.

 

Entstehen dem Verbraucher Kosten?

Für den Kunden ist der Wechsel zu einem neuen Gasversorger kostenlos. Niemand will draufzahlen sondern sparen. Bei einigen Anbietern bekommen Sie sogar einen Neukundenbonus und sparen noch mehr. 

 

Ich konnte durch einen Wechsel in diesem Jahr bis zu 60 Euro sparen.

 

Sollte Ihre Stromabrechnung zu hoch ausgefallen sein, können Sie wie beim Gas

einen kostenlosen Vergleich machen, genauso bequem wechseln und sparen.

 

Ihr Stromrechner: finden Sie den für Sie günstigsten Stromanbieter

Tipps und Mindestanforderungen
In Deutschlands Haushalten leben rund 5,5 Millionen Hunde. Unverzichtbar für Herrchen und Frauchen ist dabei die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Warum, und worauf Sie beim Anbietervergleich achten sollten ...

Es ist ganz schnell passiert: Bello schnappt zu, oder rennt über die Straße, vor ein Auto. Der "Gegner" hat den Schaden .... und Sie als Bellos Herrchen dürfen zahlen. So musste im Bekanntenkreis der Eigentümer von "Der-tut-nix"-Max über 1.500 Euro blechen, weil "Der-ist-vollkommen-harmlos"-Max im Eifer des Gefechtes, sprich beim Raufen mit einem Pudel, erstens besagtem Pudel mittels herzhaftem Zubeißen eine kahle und schmerzhafte Stelle bescherte plus Pudels Frauchen eine kaputte Hose. Tierarzt und Kaufhaus freuten sich, der Bekannte weniger, da aus Sparsamkeit keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen worden war.

Dies Leistungen Hundehaftpflichtversicherung sollten mindestens versichert sein:

Als Mindestdeckungssumme werden meist 3 Mio. Euro aufwärts genommen - das klingt auf den ersten Blick sehr hoch. Aber wenn durch Ihren Hund ein Unfall passiert, bei dem der Geschädigte z.B. berufsunfähig wird, und Sie als Hundehalter quasi die entgangenen Gehälter plus Rentenausgleich zahlen müssen ... dann sind 3 Mio. nicht mehr allzuviel.

Bei der Agila zum Beispiel kostet die Hundehalterhaftpflichtversicherung, unabhängig von Rasse und Alter des Hundes, 6 Euro im Monat, bei einem Selbstbehalt von 80 Euro.

Diese Checkliste, zusammengestellt von tierversicherung.biz, hilft Ihnen bei dem Vergleich der verschiedenen Anbieter:

  1. Führen ohne Leine sollte mitversichert sein.
  2. Hüten durch dritte Personen sollte mitversichert sein. Ganz wichtig, sonst ist der Hundesitter nicht abgesichert!
  3. Voller Versicherungsschutz sollte auch in der Hundeschule bestehen.
  4. Teilnahme an Veranstaltungen, wie z.B. einer Hundeschau sollte mitversichert sein.
  5. Durchführung von Agility (Hundesportart, Art Hindernisparcours) sollte mitversichert sein.
  6. Auslandsaufenthalte sollten mindestens 6 Monate enthalten sein – sind längere Aufenthalte geplant, sollte man auf diesen Punkt dringend achten.
  7. Ungewollter Deckakt sollte mitversichert sein.
  8. Achten Sie auf Mietsachschäden. Natürlich, wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen. Aber auch im Urlaub, wenn Sie Waldi mitnehmen und er das Hotelzimmer bzw. die Ferienwohnung benagt ....

Und wenn Sie Huskies haben, sollte auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit abgedeckt sein.

Geld-Magazin.de, 24.08.2010

Sparen bei den Bankgebühren 

 Laut „Finanztest“ können Sie mit einem kostenlosen Girokonto pro Jahr bis zu 200 Euro sparen. Vor dem Wechsel der Bank sollten Sie prüfen:

-Wie hoch sind die Dispozinsen? Ein optimaler Zinssatz liegt unter 13 Prozent.

- Ist die Bargeldabhebung ohne Gebühren möglich?

- Gehört zum Girokonto auch eine kostenlose ec- und Kreditkarte?

- Welche Bedingungen müssen für ein Gratis-Konto erfüllt sein? (Mindestgeldeingang)

- Wie viele Zinsen gibt es auf das Kontoguthaben? Üblich sind zurzeit zwischen 0,5 und 2 %

- Wie viele Geldautomaten stehen am Wohnort bzw. im Bundesgebiet zur Verfügung?

- Besitzt die Bank Geldautomaten im Ausland? Wie hoch sind die Gebühren dort?

  

Lt. „Finanztest“ können Sie bei folgenden Banken  bis zu 100 Euro sparen

-ein Konto bei der Norisbank inkl. Ec- und Kreditkarte für Filial- und Onlinekunden

-Banken wie ING-Diba, MSB in Potsdam, Wüstenrot Bank und Saalesparkasse für   

 Onlinekunden                                                  Quelle: SUPERTV 28/2009

Klicken Sie hier auf  http://40596.tarifcheck24.com/girokonto.html  und finden Ihr kostenloses Girokonto in kürzester Zeit.                   

Arzneimittel aus dem Internet günstiger?

 

Wer häufig Medikamente benötigt, kann im Internet sparen. Bei Versandapotheken können Sie z.B. Aspirin für 10 statt für 14 Euro und Hustensaft für die Hälfe bekommen. Trotz der günstigeren Preise sollten Sie beachten, ob die Lieferzeit des Medikamentes ausreichend ist.

Wer schnell z.B. ein Antibiotikum braucht, ist mit der Apotheke am Wohnort besser bedient.

Versandapotheken haben ein bis drei Tage Lieferzeit. Verschreibungspflichtige Mittel dauern noch länger, weil das Rezept eingeschickt werden muss. Chronich Kranke können von einer Bestellung im Internet profitieren, wenn die Zuzahlung für rezeptpfichtige Mittel erlassen wird.

Der Internet-Anbieter: Doc Morris erstattet Ihnen bis zu fünf Euro pro Medikament. Sind Sie zuzahlungsbefreit gilt das auch. Beim Vergleichen der Preise sind Arzneimittel im Internet günstiger, dafür werden aber Versandkosten berechnet. Oft sparen Sie nur bei Sammelbestellungen. Nutzen Sie www.shop-apotheke.com und mycare.de Ihre Versandapotheke für Ihren Preisvergleich. Suchen Sie rezeptfreie Mittel zur Behandlung von Tabu-Erkrankungen, wie z.B. Hämorrhoiden oder Pilzinfektionen und fragen nicht gerne danach, wenn andere Kunden zu hören? Eine diskrete Beratung per Telefon und Bestellung erhalten Sie eher bei Versandapotheken. Benötigen Sie spezielle Salben, Kapseln oder Lösungen auf Rezept lohnt sich der Weg in die örtliche Apotheke. Rezepturen stellen Apotheker nach wie vor  selbst her - Versandapotheken leisten diesen Service nicht.                 Quelle: neue woche 30/2009

 Kaufhauspleite - Was ist mit Garantieansprüchen?

 

Welche Nachteile müssen Käufer befürchten?

Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, ist es zahlungsunfähig. Insolvenz heißt nicht Konkurs (Pleite), sondern die Firma kann gerettet werden. Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der den Geschäftsbetrieb weiterführt. Das bedeutet: Für die Kunden ändert sich trotz Insolvenz erst einmal nichts. Die Ware bleibt in den Regalen und der Verkauf geht weiter wie bisher. Im Laufe des Verfahrens könnte sích der Name des Unternehmens ändern, wenn der Insolvenzverwalter z.B. einen Käufer findet, der das Personal übernimmt und die Rechte und Pflichten gegenüber der Kunden und Lieferanten eintritt.

Wie sind Umtausch und Gutscheine geregelt?

Ist ein Insolvenzverwalter eingesetzt, können Sie nach wie vor von Ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen. Auch Gutscheine sind während der Insolvenz weiterhin gültig. Erst dann, wenn das Unternehmen nicht mehr existiert - nicht gerettet oder verkauft wurde, können Sie nichts mehr umtauschen und Gutscheine verlieren ihr Gültigkeit.

Was gilt bei Garantie und Gewährleistung?

Haben Sie sich z.B. ein elektrisches Gerät gekauft, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht (zwei Jahre EU-Garantie) gegenüber dem Händler. Die erlischt erst, wenn die Firma tatsächlich schließt. Sie haben dann noch die Herstellergarantie, die von der Insolvenz unberührt bleibt. Sie als Kunde können sich direkt an den Hersteller wenden. Achtung! Hier können Ihnen aber z.B. Versandkosten entstehen, für die Sie aufkommen müssen.

Nachkauf von Porzellan und Möbelteilen?

Eine Nachkaufgarantie z.B. bei Geschirr oder Möbeln gibt es nicht. Wurde das vom Händler als freiwillige Leistung angeboten, betrifft es meist die Hersteller. Hier lohnt eine Nachfrage beim Produzenten. Dort erfahren Sie auch, bei welchem Händler Produkte oder Ersatzteile nachgekauft werden können.

Was wird aus gebuchten und bezahlten Reisen?

Meist sind die Reiseabteilungen in den Kaufhäusern Tochterfirmen und nicht von der Insolvenz betroffen. Es geht alles weiter wie geplant, Reisen können wie gebucht und bezahlt angetreten werden. Sie sollten bei Pauschalreisen grundsätzlich darauf achten, dass ein Reisesicherungsschein vorliegt. Dann trägt die Versicherung das Risiko, wenn eine Firma zahlungsunfähig wird.                                                       Quelle: FRAU IM TREND 30/2009

 

 

Noch mehr Informationen erhalten Sie hier von Ihrer Verbraucherzentrale.

Welche Krankenkasse ist die Beste?

 

 

Wie gut ist Ihre eigene Krankenkasse?

Ab dem 1. Juli 2009 wurde der Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt. Wie finden Sie die beste Kasse heraus und welche Unterschiede gibt es? „Finanztest“ hat 113 Krankenkassen verglichen. Der Test hat ergeben, dass es keinen Testsieger gibt. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem!

 

Worauf sollten Sie beim Wechsel Ihrer Kasse achten?

- Wie ist Ihre Krankenkasse erreichbar?

   (telefonisch oder per E-Mail zur Beratung zu Leistungen und medizinischen Fragen)

- Gibt es in Wohnortnähe einen persönlichen Ansprechpartner oder eine Niederlassung?

   (wichtig für alle Menschen, die keinen Computer haben und nicht gerne telefonieren)

- Welche Gesundheitskurse werden angeboten? (max. Erstattung für Kassenkurse)

- Kann die Krankenkasse auch Facharzttermine vermitteln?

- Erhalten Sie die Kosten für alternative Behandlungsmethoden zurückerstattet?

   (z.B. Zuzahlung für homöopathische Behandlung)

- Gibt es ein Bonusprogramm, wenn Sie regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen?

- Wie schnell werden Ihre Anträge bearbeitet? (z.B. Anträge für eine Kur oder Reha)

Bankregeln - neue Spielregeln an Schalter & Co.


Haben Sie sich die Tage vielleicht auch schon gewundert, warum Ihnen aktuell jede Bank bei der Sie ein Konto haben neue Geschäftsbedingungen zuschickt? Diese tollen dicken Wälzer laden nicht gerade zum Lesen ein – außer vielleicht als Bettlektüre zum Einschlafen, denn es gibt sicher Spannenderes als die AGBs einer Bank. Doch Vorsicht ist geboten. Hintergrund dieser Aktion sind die Ende Oktober in Kraft tretenden neuen Spielregeln für Banken. Mit vollem Namen heißt das Gesetz „EU-Gesetz für den Zahlungsverkehr, für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen“ und soll eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs mehr als acht Jahre nach Euro-Einführung bringen.

 

Änderungen - Überweisungen

Ihre Nummer bitte! Künftig sind bei Überweisungen Kontonummer und Bankleitzahl die einzig wichtigen und maßgeblichen Details. Verglich bisher Ihr Bankberater vielleicht noch einmal Name mit Kontonummer oder dergleichen sind künftig Zahlendreher bei einer Kontonummer Ihr Problem – die Haftung liegt bei Ihnen. Einmal im System gespeicherte Überweisungen sind dann unwiderruflich zur Ausführung verdammt. Es sei denn Sie können durch Kulanz eine andere Regelung mit Ihrer Bank erzielen.

Änderungen - Lastschriften

Beim Einzugsermächtigungsverfahren können Sie sechs Wochen nach Rechnungsabschluss gegen eine Belastung Ihres Kontos Einspruch einlegen. Dies ist aktuell bereits gängige Praxis. Neuerung ist jedoch, dass Sie als Kunde nun bis zu 13 Monaten Zeit haben gegen eine solche „Fehlbuchung“ vorzugehen.

Änderungen - Haftung / Kartenverlust

Künftig wird es eine Art Selbstbeteiligung geben. War es bisher Verhandlungssache mit Ihrer Bank, ob und in welcher Höhe diese von Ihnen nicht autorisierte Buchungen anerkennt, gibt es künftig einen Selbstbehalt von 150 Euro. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie als Kunde Ihre Sorgfaltspflichten haben ordentlich walten lassen. Diese Regelung betrifft auch das Online-Banking. Noch wichtiger also auch, dass Sie Ihre Karte sofort sperren lassen, wenn Sie merken, dass etwas nicht stimmt.

Änderungen - Kredite

In Zukunft wird Ihnen dann auch sicher verstärkt Werbung von Kreditkarteninstituten wie VISA oder American Express ins Haus flattern. Diese dürfen dann auch Kredite mit einer Maximallaufzeit von zwölf Monaten ausgeben – also Vorsicht vor überzogenen Zinsen.

Änderungen - Überweisungsfristen

Die Schaffung der SEPA – Single Euro Payments Area ist eine Initiative der EU für mehr Verbraucherservice im Bankensektor. Ab 2012 gelten zudem für Inlands- und Auslandsüberweisungen neue Regeln. Der Betrag Ihrer Überweisung muss dann dem Empfänger spätestens einen Tag später gutgeschrieben werden. Bislang gilt noch eine Überweisungsfrist von drei Tagen – somit künftig etwas weniger Spielraum für die Banken aus Ihrem Geld Kapital zu schlagen.

Die obigen Regelungen gelten ab dem 31. Oktober 2009 und sind auch in den anderen europäischen Ländern so gültig. Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Kreditinstitut.

Quelle:http://de.biz.yahoo.com/money-spezial

 

Dies ist eine mit page4 erstellte kostenlose Webseite. Gestalte deine Eigene auf www.page4.com