Mehr Einkommen, mehr Geld für Dich
Heimarbeit ohne Kosten
Die sogenannten Mini-Jobs sind in Deutschland, vor allem bei Studenten, sehr beliebt. Im Café, im Supermarkt oder im Callcenter können Arbeitnehmer unter anderem einen solchen Nebenjob ausüben. Die besondere Regelung dieser Mini-Jobs besteht darin, dass bis zu der Grenze von 400 Euro das Einkommen nicht versteuert werden muss.
Allerdings haben Mini-Jobber in der gesetzlichen Rentenversicherung nur minimale Ansprüche und Riestern dürfen sie in der Regel auch nicht. Jedoch gibt es in diesem Fall auch Ausnahmen. So können aus den pauschalen Rentenversicherungsbeiträgen vollwertige Pflichtbeiträge werden. Dafür müssen geringfügig Beschäftigte ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent muss dann aus eigener Tasche auf 19,9 Prozent aufgestockt werden.
Wer zusätzlich Riestern möchte, hat auch hier die Möglichkeit, die Rente etwas zu stärken. Der Staat unterstützt dieses Vorhaben jährlich mit einer Zulage von 154 Euro. Berufstarter unter 25 Jahren erhalten sogar einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Um die volle Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sparer jährlich vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens auf einen Riester-Vertrag anlegen. Wer jedoch lediglich einen Mini-Job ausübt braucht nur den Mindestbeitrag von 60 Euro zu zahlen.
Geld-Magazin.de, 14.10.2010